Nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (Da­ten­schutz-Grundverordnung) teilen wir Ihnen mit, dass Ihre personenbezogenen Daten durch die Kanzlei des Steuerberaters Ing. Zbyněk Chmelař, Steuerberater, Zu­lassungsnummer der tschechischen Steuerberaterkammer 3200, mit Sitz in Dolnice 1645/9, 621 00 Brünn, mit der Niederlassung der Kanzlei in Zahradnická 223/6, 603 00 Brünn, +420776712623, E-Mail-Adresse: zbynek.chmelar@lazenskysvihak.cz (nachfolgend nur „Verwalter“) verarbeitet werden. Die Ver­ar­beitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten natürlicher oder juristischer Personen er­folgt, um die Beratungsleistungen an diese natürlichen oder ju­ris­tischen Personen und / oder ihre Arbeitgeber / nahe stehenden Personen erbringen zu kön­nen, die Pflichten, die dem Berater bei Erbringung von Beratungsleistungen nach be­sonderen gesetzlichen Vorschriften entstehen, erfüllen zu können und / berechtigte In­teressen des Beraters (z.B. Schadenersatz­ansprüche und Versicherungsleistungen, Rek­la­mationen, Nachweis für die Erfüllung von Pflichten nach dem Geldwäschegesetz) zu wahren. Ne­ben den für die Erfüllung des Beratungsvertrags erforderlichen Angaben wird sich der Berater mit dem Mandanten für die operative Auftragsabwicklung per E-Mail oder telefonisch (Handynummer) in Verbindung setzen.

Die personenbezogenen Daten werden in Papier- und/ oder elektronischer Form gespeichert und je nach ihrer Art ge­schützt. Die Datenträger des Beraters für die Personendatenverarbeitung entsprechen den Daten­schutzvorschriften. Für die meisten verarbeiteten personenbezogenen Daten gilt die gesetzlich geregelte be­rufliche Schwei­gepflicht. Personenbezogene Daten werden aus­schließlich in dem für die Erfüllung des Vertrags erforderlich Umfang verarbeitet. Über die Mitarbeiter des Beraters hinaus können mit Verarbeitung der per­so­nenbezogenen Daten des Mandanten auch Subunternehmen des Beraters im Bereich Recht, Steuern, Buch­haltung und Datenverarbeitung beauftragt werden, mit denen der Berater Unter­auf­tragsverträge abschließt.

Die Aufbewahrungsfristen unterscheiden sich nach der Art der Aufbewahrung von personenbe­zo­ge­nen Daten (die Daten werden über die Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Been­di­gung mindestens noch für elf Kalenderjahre aufbewahrt). Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten anonymisiert oder vernichtet.

Über die Subunternehmen, mit denen der Berater Unter­auftragsverträge ab­schließt, und über die Vernichtung personenbezogener Daten nach Ablauf der Aufbewah­rungsfrist werden weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers per o.g. E-Mail in­formiert. Über die Aufbewahrungsfrist sind Sie als Mandant berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über Datenschutz und die Datensicherheit selbst zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die ge­speicherten Daten. Sie sind auch berechtigt, die Aktualisierung (Berichtigung) von Daten anzufordern.

Werden dem Berater die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt, kann er in den meisten Fällen die Beratungsleistungen nicht erbringen, wodurch betroffene Per­sonen und / oder deren Arbeitgeber /nahe stehenden Personen rechtlich und finanziell be­einträchtigt werden können.

Sollten betroffene Personen mit der Art oder dem Umfang der Verarbeitung nicht einverstanden sein, können sie bei der Aufsichtsbehörde (www.uoou.cz) eine Beschwerde einreichen.